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   FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1988 - 5 K 158/88   

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https://dejure.org/1988,20124
FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1988 - 5 K 158/88 (https://dejure.org/1988,20124)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.1988 - 5 K 158/88 (https://dejure.org/1988,20124)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 1988 - 5 K 158/88 (https://dejure.org/1988,20124)
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  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auch die FG haben mehrfach ausgesprochen, daß hinterzogene Steuern noch nach dem Tod eines Steuerpflichtigen erhoben werden dürfen und daß hierbei zu prüfen ist, ob die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung vorliegen (FG München, Urteil vom 22. Februar 1988 XIII 30/86 E, nrkr., Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 545; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1988 5 K 158/88, nicht veröffentlicht - n. v. - Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Januar 1989 VI 444/87, n. v.; FG Köln, Urteil vom 7. Juni 1990 2 K 2513/88, rkr., EFG 1991, 107; FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 1990 VI 2303/89 E, n. v.).
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